Garantiebedingungen

Küchenmöbel


Bedingungen für die 5 Jahre Garantie auf Küchenmöbel, Zubehör und alle weiteren Produkte der Firma: Rotpunkt Küchen GmbH


Ladestraße 52 | 32257 Bünde | Amtsgericht Bad Oeynhausen | HRB 1536


Der Käufer erhält 5 Jahre Garantie – sachgemäße Behandlung vorausgesetzt:

Um den hohen Qualitätsstandard zu verdeutlichen, soll unseren Vertragspartnern auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, in denen wir nach Maßgabe unserer allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gewährleisten, bis zu Ablauf von 5 Jahren sicher sein, dass wir in Bezug auf Funktionssicherheit und Verarbeitungsqualität kostenlose Ersatzlieferungen leisten werden. 

Die Garantie umfasst alle Mängel, die nachweislich, trotz Beachtung der allgemeinen Gebrauchsanweisungen, an den vom Küchenhersteller gefertigten Küchenmöbeln wegen fehlerhafter Fabrikation oder Materialeigenschaften auftreten. 

Ausgenommen sind Montage-, Gebrauchs- und Wasserschäden sowie alterungsbedingte Farbveränderungen durch Licht- und Klimaeinflüsse. Die Gewährleistung bezieht sich auf den Ersatz mangelhafter Teile. Montage und Folgekosten sind ausgeschlossen. Bei eigenmächtiger Veränderung an den von uns gelieferten Teilen erlischt die Garantie. Für Zubehör wie Elektrogeräte, Leuchten, Spülen, Armaturen, Abfallsammler etc., das von Lieferanten geliefert wird, gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. 

Über das Recht der Mängelbeseitigung nach Maßgabe dieser Garantie hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, auch aus positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen. 

Gerichtsstand hinsichtlich dieser Garantie ist Bünde (Westfalen), soweit nicht aus zwingenden gesetzlichen Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht. 

Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Auslieferung der Rotpunkt Küche an den Fachhändler. 

Die Garantiedauer verlängert sich durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht, weder für die ursprünglich gelieferten Produkte noch für die Austauschteile. 


Nicht unter die Garantie fallen: 

- Normale und natürliche Verschleißerscheinungen
- Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch
- Schäden, die beim Käufer durch normale oder natürliche Abnutzung entstehen
- Unsachgemäße Leistungen nicht autorisierter Personen
- Unübliche, zum Beispiel gewerbliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs
- Sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeit und Pflegemitteln
- Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände
- Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht und Temperatur
- Mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung und Unfallschäden
- Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen und Witterung
- Verschmutzungen wie zum Beispiel Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel
- Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel
- Ungeeignete Reinigung-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
- Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat
- Warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen.

Die Farbabstimmung bei der Definition unterschiedlicher Materialarten und –strukturen (z.B. Lacken, diversen Kunststoffarten, Massivholz und Furnier, Metallen) erfolgt immer in nach DIN bestimmtem und definiertem Licht. Dies kann zur Folge haben, dass unter anderen Lichtverhältnissen Farbmetamerien auftreten (unterschiedliche Reflexionen und Absorption von Licht und Farbe). Dies ist kein Grund für Beanstandungen, sondern ein nicht lösbares lichttechnisches Phänomen. 

Aufquellungen, die nach dem Aufbau an Schrankkörpern, Arbeits- oder anderen Platten entstehen, sind in der Regel keine Reklamationen. Solche Schäden sind meistens auf unsachgemäße Montage oder Pflege zurückzuführen und insofern nicht von uns verschuldet. 


Nachlieferung 

Für Fronten, die wir aus unserem Lieferprogramm genommen haben, gewährleisten wir eine Nachlieferung von 5 Jahren unter der Voraussetzung, dass unsere Vorlieferanten die dafür erforderlichen Plattendessins bzw. Echtholzfronten in diesem Zeitraum noch zur Verfügung stellen können.


Stand: 21/01/2008

Elektrogeräte


Für alle bei uns gekauften Elektrogeräte schließen wir eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre bei unserem Garantiepartner AQILO ab.


Bedingungen für die 5 Jahre Gerätegarantie der Firma AQILO Business Consulting GmbH


Heiligenstädter Lände 29/2. OG | A-1190 Wien, Österreich | Landesgericht Wiener Neustadt | Wien, Nummer: FN 170057i


1. Umfang der Garantie 

In diesem Garantievertrag werden alle bei Ihrem Verkäufer gekauften fest installierten neuen Elektroeinbaugeräte und Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben und Kaffee–Vollautomaten, erfasst. 

Der in Punkt 6 angeführte Garantiedienstleister ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Garantie die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Für Kaffee – Vollautomaten gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bedingungen gemäß Punkt 8. 

2. Art des Garantievertrages 

Gemäß dem Garantievertrag sorgt der Garantiedienstleister dafür, dass die Funktionstüchtigkeit des vom Garantievertrag erfassten Gerätes des Garantieberechtigten durch Wiederherstellung im Garantiefall während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. 

3. Garantiegebühr & Garantiefälle 

Die Garantiegebühr ist abhängig von der Gerätegattung sowie dem Kaufpreis des Gerätes und muss einmalig bei Vertragsabschluss bezahlt werden. Der Garantiedienstleister übernimmt die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des vom Servicevertrag umfassten Gerätes inklusive mitverpacktem Originalzubehör im Garantiefall. Garantiefälle sind ausschließlich unvorhergesehene und plötzlich eintretende Gerätefehler durch: 

Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers. 

Eine gewerbliche Nutzung ist möglich, wenn das vom Hersteller für das entsprechende Gerät vorgesehen ist. Der Garantievertrag gilt weltweit. 

4. Wann liegt kein Garantiefall vor

Der Garantiedienstleister leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 

keine Reparatur oder Ersatz für Gerätefehler oder Schäden 

- durch Vorsatz
- durch einen Dritten
- durch grobe Fahrlässigkeit
- durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers
- für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet
- durch Abnutzung oder Alterung
- durch Serienfehler
- durch Erdbeben und Kriege
- durch Terror
- die als kosmetische Schäden gelten, wie z.B. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen usw.
- durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen, Verlieren, Diebstahl, Raub und Einbruch
- durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle
- durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden
- durch Schäden aufgrund natürlicher Abnutzung (auch des Mahlwerks), Überlastung, falsches Zubehör
- durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht speziell für Kaffee-Vollautomaten freigegebene Kaffeebohnen
- durch alle Arten von Software und Daten.

Bei Verstoß gegen diese Garantiebedingungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Sie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns beauftragte Kundendienste oder bei Selbstvornahme.

Behoben wird nur der unmittelbare Fehler am Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) wird nicht gehaftet.

5. Pflichten des Garantieberechtigten im Garantiefall 

Der Garantieberechtigte hat das vom Garantievertrag erfasste Gerät auch während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der Garantieberechtigte hat bei Auftreten eines Garantiefalles dem Garantiedienstleister unter www.aqilo.com den Garantiefall unverzüglich, spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme und vor jeder Reparatur anzuzeigen; dem Garantiedienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Garantiefalles oder des Umfanges der zu erbringenden Leistung erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Garantiefalles zu gestatten; vom Garantiedienstleister angeforderte Belege beizubringen. Verletzt der Garantieberechtigte eine Pflicht nach Punkt 5, so hat der Garantieberechtigte keinen Anspruch auf eine Garantieleistung. 

Ebenso hat der Garantieberechtigte keinen Anspruch auf eine Garantieleistung, wenn der Garantieberechtigte arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Garantiefall vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche des Garantieberechtigten aus dem Garantievertrag verjähren nach 6 Monaten. 

6. Beginn und Ende des Garantievertrages, Verkäufer, Garantiedienstleister 

Der Garantievertrag beginnt nach dem Kauf des Gerätes mit Zahlung der Garantiegebühr an den Verkäufer und endet nach 5 Jahren. Die Garantiegebühren werden bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Der Garantievertrag besteht aus diesen allgemeinen Bedingungen und der Originalrechnung über das vom Garantievertrag erfasste Gerät. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation ist deutsch 

Der Händler, der auf der Rechnung des vom Garantievertrag erfassten Gerätes genannt ist, ist der Verkäufer des Garantievertrages. Er ist jedoch nicht mit der Schadenabwicklung betraut. Diese wird durch die AQILO GmbH, Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien: FN 170057i, kontakt@aqilo.com, www.aqilo.com., vorgenommen.

7. Leistungsumfang 

Geleistet werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Arbeiten und Transporte, gestellt werden Ersatz-, Serviceteile sowie Wartungsmaterialien. 

Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar, wird dieses durch ein technisch annähernd gleichwertiges Gerät ersetzt. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich. Der Altgerätewert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Ersatzgerätepreis, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.B. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden. 

Erhält der Garantieberechtigte im Zuge dieses Vertrages ein Austauschgerät, so geht das defekte Gerät inklusive Zubehör in das Eigentum des Garantiedienstleisters über. 



Für den Garantievertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist deutsches Recht anzuwenden. 

Druckfehler und Gebührenänderungen vorbehalten.


Stand: 01/11/2017

Armaturen von Franke


AGB und Garantiebedingungen der Firma Franke GmbH


Mumpferfährstr. 70 | 79713 Bad Säckingen | Amtsgericht Freiburg | HRB ​630321


1. Geltungsbereich
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Verträge und Angebote mit bzw. gegenüber Verbrauchern.

2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung zustande. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
2.3 Handelsübliche Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben aus unseren Prospekten, Preis­listen und Katalogen sind zulässig, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorhergesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vo­raussetzt oder diese als verbindlich bezeichnet worden sind. Dasselbe gilt für Änderungen, die aufgrund von rechtlichen Bestimmungen erfolgen oder die dem technischen Fortschritt dienen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
2.4 Die Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag sowie die Abtretung von Forderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Vertragspartners.

3. Lieferzeit und -umfang, Rücktritt
3.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst bei Vorlage aller gegebenenfalls vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und etwa zu leistender Anzahlungen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
3.2 Bei Änderungen auf Wunsch des Kunden verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang.
3.3 Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Embargos, Epidemien oder sonstige Fälle höherer Gewalt, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe, etc.), nicht einhalten, so werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
Der Kunde ist in einem solchen Fall zum sofortigen Rücktritt nur dann berechtigt, wenn ihm die Verzögerung der Anlieferung nicht zuzumuten ist oder wenn nicht absehbar ist, dass wir unsere Leistung innerhalb an­gemessener Frist, spätestens innerhalb von 2 Monaten erbringen werden können. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von 2 Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen. Wir selbst können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, wenn
- nicht absehbar ist, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten, erbringen werden können,
- die Hinderungsgründe für uns nicht schon bei Vertragsschluss erkenn­bar gewesen sind und
- wir bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstat­ten.
Unter den gleichen Voraussetzungen können wir vom Vertrag zurücktre­ten, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von 2 Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen.
3.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
3.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Be­stimmungszwecks verwendbar ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir vereinbaren mit dem Kunden die Übernahme dieser Kosten).

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Verkaufspreise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, einschließlich Verpackung. Für den Versand der Bestellung fällt, unab­hängig vom Bestellwert, einmalig eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5,-- EUR an. Dies gilt auch, wenn in Ausnahmefällen die Bestellung in mehreren Paketen versandt wird. Die Wahl des Versandwegs bleibt uns überlassen. Mehrkosten, die durch Versandvorschriften des Kunden ent­stehen, gehen zu seinen Lasten.
4.2 Die im Franke-KüchenShop online angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
4.4 Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestritte­nen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder mit Gegenansprüchen des Kunden, die im Gegenseitigkeitsverhältnis i.S.v. § 320 Abs. 1 BGB zu unserem Anspruch stehen, d.h. der Kunde bleibt bspw. berechtigt, bei einem Mangel der Ware einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises bis zur Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung, sofern geschuldet, zurückzuhalten. Wi­derruft der Kunde wirksam den Kaufvertrag, ist er außerdem berechtigt, mit seinen Ansprüchen im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses aufzurechnen.
4.5 Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden aus früheren oder anderen Ge­schäften mit uns wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Zurück­behaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer An­sprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag unser Eigentum.
5.2 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde im Falle der Verletzung der vorstehenden Hinweis- und Mitteilungspflichten.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten ausreichend gegen Beschädigung und Untergang zu versichern.

6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
6.1 Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider­rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Franke GmbH, Mumpferfährstr. 70, 79713 Bad Säckingen, order.fbs@franke.com, Tel. 07761/52-600, Fax: 07761/52-294) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versendeter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Ver­trag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster­widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absen­den.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung Ihre individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu­geschnitten sind.
6.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück­lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, Franke GmbH, Mumpferfährstr. 70, 79713 Bad Sä­ckingen, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktions­weise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

7. Gewährleistung und Garantie
7.1 Wir haften gegenüber unseren Kunden für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB.
7.2 Wir gewähren unseren Kunden und allen Endkunden zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer zusteht, auf alle Armaturen eine Garantie auf Man­gelfreiheit des Materials und der Verarbeitung für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auslieferung an den Endkunden. Etwaige Mängel innerhalb der Garantie werden wir nach eigenem Ermessen auf unsere Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile an eine vom Endkunden benannte Adresse in Deutschland bzw. Österreich beheben. Sonstige Ansprüche des Endkunden aus der Garantie, insbesondere auf Schadensersatz, gegen uns als Hersteller sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Aus­genommen von der Garantie ist normaler Verschleiß. Die gesetzlichen Rechte des Endkunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer auf Nacher­füllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz im Fall eines Mangels bleiben neben dieser Garantie bestehen. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt fachgerecht eingebaut und sachgemäß gepflegt wurde, keine Merkmale aufweist, die auf nicht fachgerechte Re­paraturen oder sonstige nicht fachgerechte Eingriffe schließen lassen, und in das Produkt nur von uns autorisiertes Zubehör eingebaut wurde. Ansprüche aus der Garantie bestehen nur bei Vorlage des Kaufbelegs. Ansprüche aus dieser Garantie verjähren innerhalb eines Jahres ab Ent­deckung des Herstellungs- oder Materialfehlers.

8. Eignung der Ware
Der Kunde hat vor Abschluss des Vertrags selbst die Eignung der Ware für die von ihm beabsichtigte Verwendung zu prüfen.

9. Haftung
9.1 Wir haften nicht für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als wesent­licher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemä­ße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.2 Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung aus der Garantie gemäß Ziff. 7.2 bestimmt sich abschließend nach den Bestimmungen in Ziff. 7.2. Bei Übernahme etwaiger sonstigen Garantien haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vor­schriften.

10. Urheber- und Eigentumsrechte
10.1 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
10.2 Die Benutzung unseres Bildmaterials ist ohne ausdrückliche Vereinba­rung nicht gestattet. Im Einzelfall ist hierüber eine separate Nutzungsver­einbarung zu schließen.

11. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

12. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Be­stellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.


Stand: 07/2020


oder telefonisch unter 07761 52 600

Armaturen von Caressi


Garantiebedingungen der Firma Caressi B.V.


Weteringstraat | 7041 GW 's Heerenberg | Niederlande | Vestigingsnr. 000024867934 | KVK 55187684


Garantiebedingungen des Herstellers:

Wenn innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums ein Mangel auftritt, sorgt Caressi, sofern fristgerecht gemäß reklamiert und die Reklamation von Caressi angenommen wurde, innerhalb einer vom Abnehmer in Absprache mit Caressi festzusetzenden angemessenen Frist für die Reparatur bzw. Ersatzlieferung.
Wenn Caressi die Bedingungen des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen kann, beispielsweise weil sich das Produkt nicht oder nicht mehr in derselben Form oder Eigenschaft im Sortiment von Caressi befindet,

wird Caressi entweder in Absprache mit dem Abnehmer ein gleichwertiges Produkt liefern oder dem Abnehmer den Kaufpreis des Produkts, an dem der Mangel aufgetreten ist, zurückerstatten.
Wenn Caressi eine Leistung auf der Grundlage dieses Artikels erbracht hat, bleibt in Bezug auf das reparierte oder das gelieferte Ersatzprodukt die Garantie für die Dauer des verbleibenden Garantiezeitraums des ursprünglichen Produkts in Kraft.

Geringe, im Handel für zulässig erachtete und unvermeidbare Abweichungen der Farbe und/oder der Struktur (wobei Muster oder Proben immer nur einen allgemeinen Eindruck vom zu liefernden Produkt vermitteln) stellen keinen Leistungsmangel seitens Caressi dar. Mängel, die die Folge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Verwendung und/oder Installation oder eines unsachgemäßen Einbaus sind, stellen ebenfalls keinen Leistungsmangel seitens Caressi dar.

Der Abnehmer kann sich nur auf die Garantie berufen oder Caressi anderweitig haftbar machen, wenn er all seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen ist und die Bedingungen im Sinne des folgenden Artikels erfüllt hat.

Armaturen: 5-jährige Herstellergarantie, nach folgender Maßgabe:

räumlicher Geltungsbereich Garantie-Geber: EU-Staaten


Stand: 07/2020